Auto auf Landstraße abgestellt - Unfall- wer ist Schuld?
Frage:
Hallo liebe User, ich habe folgendes Problem: Gestern stelle mein Fahrzeug neben einer Landstraße ab, um auf eine Faschingsparty zu gehen. Dort standen noch sehr viele andere Autos. Die Polizei hat auch gesehen, dass ich mein Auto dort abstelle. Auf jeden Fall ist dann am späteren Abend ein anderer Autofahrer in mein Auto reingefahren => beide Autos Totalschaden.
Jetzt habe ich dass Problem, dass ich nicht weiss wie es Versicherungstechnisch aussieht. Mein Auto stand zum Unfallzeitpunkt alleine dort. Ich hoffe ihr könnt mir eine schnelle/gute Antwort geben.
Danke schon mal im Vorraus.
Also normalerweise bekommt man keine Teilschuld nur weil das Auto im Parkverbot stand. Man bekommt dafür die Strafe die für Parken im Parkverbot vorgesehen ist und bleibt nicht als Strafe auf dem Schaden sitzen.
Mir ist auch mal jemand in mein Auto gefahren wo ich im Halteverbot stand und habe keine Teilschuld bekommen.
Da wo du dein Auto geparkt hattest, ist absolutes Halteverbot. Versicherungsschutz NULL.
woher weisst du das? kennst du die Ecke? und sogar wenn es ein Halteverbot gäbe, ist der andere immer noch zum grossen Teil Schuld, denn jeder muss so vorausschauend fahren, dass er jederzeit einem Hindernis ausweichen kann.
hmmm ob absolutes halteverbot weiß ich garnicht, aber zumindest war da glaub ich sonst noch irgendwie sowas wie parklicht anschalten (was wohl nicht der fall war)... aber völlig unbeleuchtet auf ner landstraße (auf der fahrbahn hoffe ich jetzt mal nicht, dann is da eh halteverbot....dachte jetzt seitenstreifen oder sowas...) ist schon fahrlässig...
Es ist total egal ob der im Halteverbot stand. Wenn es so war, bekommt er die Strafe die für Parken im Halteverbot vorsgesehen ist.
@kaesefuss: Du schlägst dich nur noch selber. So viel Unsinn in einer einzigen Zeile unterzubringen schafft außer dir nämlich niemand!
STVO sagt das ganz genau http://de.wikipedia.org/wiki/Parkverbot
@kaesefuss: Die StVO weiß erstens nicht wo das genau war und auch nicht wie das Auto dort geparkt war. Du musst nicht nur die Buchstaben wiedergeben, sondern auch zu verstehen versuchen. Die StVO schweigt sich zweitens zum Thema Versicherungsschutz völlig aus, da dies überhaupt nicht ihr Sinn und Zweck ist.
Wie dich Duponi schon richtig fragte: woher weisst du das? kennst du die Ecke?
Conar sieht die Lage völlig richtig: Wo stand dein Auto?
Die Versicherung wird zumindest den allergrößten Teil des Schadens bezahlen, da der Unfallfahrer auch nicht mit falsch geparkten Autos kollidieren darf und er seiner Sicht entsprechend wohl nicht frühzeitig genug anhalten konnte.
Du musst allerdings mit einem Verwarnungsgeld rechnen, wenn dein Auto falsch parkte.
§ 12 StVO verbietet zwar das Parken auf Vorfahrtstraßen a.g.O., jedoch nur auf der Fahrbahn. Ein Seitenstreifen ist jedoch nicht der Fahrbahn zuzurechnen. Und wo es nicht verboten ist, ist es erlaubt.
Es kommt also hier genau darauf an, wo Dein Fahrzeug abgestellt war. Wenn es (auch nur zum Teile) auf der Fahrbahn war, oder wenn es die Sicht behinderte für dort fahrende, dann bekommst Du eine Teilschuld.
Da mußt Du Dir wenig Gedanken machen. Auch wenn Dein Auto im Weg stand - das berechtigt den Unfallverursacher trotzdem nicht, es zur Seite zu kicken. Sofern das Fahrzeug nicht in einer Kurve stand und somit ausreichend vorher erkennbar war, glaube ich nicht, daß Du auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst. Denn auch Nachts darf ein Auto nicht schneller fahren, als daß es nicht innerhalb der Leuchtweite der Scheinwerfer zum stehen kommen kann. Anderes gilt nur auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen. Wenn jemand schneller fährt, dann tut er dies auf eigene Gefahr.
wenn du im park- oder gar halteverbot gestanden hast, dann zahlt dir die versicherung nichts.
oftmals wird diese wildparkerei gerade vor diskos usw. ein wenig bewusst übersehen, insbesondere bei parkplatznot - doch das schützt dich nicht
meldet beide den unfall und wartet ab. du hast ja bestimmt auch einen ansprechpartner bei deiner versicherung. der wird dich auf jeden fall gut beraten und dir sagen, was auf dich zukommen kann.
lg :)
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, gehe gleich zum Anwalt. Ich meine aber, das du keine Schuld hast, wenn dein Auto wirklich neben der Straße stand und nicht mit einem Rad noch drauf oder eine Teil des Autos auf die Straße ragte.
Mein Auto ragte leider auf die Straße. Ein Bekannter fragt diesbezüglich heute seinen Vater, der Anwalt ist, ob er mir da helfen kann.
Schei...benkleister!
außerhalb geschlossener ortschaften ist es verboten zu parken sicherlich bekommst du eine mitschuld, teilschuld, oder sogar schuld
War es zum Unfallzeitpunkt dunkel? Hast du das Parklicht eingeschaltet? War das parken dort erlaubt?
Nein, ein Parklicht war nicht eingeschalten.
http://www.helpster.de/parken-auf-der-landstrasse-das-sollten-sie-beachten_84020
Offensichtlich war es auf der Landstraße dunkel. Die meisten Landstraßen sind nicht beleuchtet, zumindest außerhalb geschlossener Ortschaften nicht. Dort darf man sein Fahrzeug meines Wissens nach nicht abstellen. Ob deine Versicherung bezahlt weiß ich nicht. Es kommt darauf an, ob du fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast. Bei Fahrlässigkeit muss die Versicherung zahlen, bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Erstmal die Feststellung: in diesem Fall muss die Versicherung der Unfallverursachers zahlen und nicht "deine". Auch wenn das Kfz im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot abgestellt war, wird zumindest die Hauptschuld beim Unfallgegner liegen. Egal um welches Hindernis es sich handelt: er muss seine Fahrweise so einrichten, dass er vor einem Hindernis rechtzeitig anhalten kann. Was wäre gewesen, wenn anstatt des parkenden Kfz ein Fußgänger auf dem Fahrbahnrand gelaufen wäre? Hätte er dann auch eine Teilschuld bekommen, weil man sich als Fußgänger nicht auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften bewegen darf?
Wenn ein Weißer Streifen und rechts daneben eine Standspur ist, darfst du soviel ich weis parken. Du hast ja sicher nicht auf weiter Flur, sondern in Nähe einer Ortschaft geparkt?
Ja, ich habe in der nähe einer ortschaft geparkt.
Deine Schilderung macht keinen Sinn !
Ihr Kommentar macht für mich keinen Sinn!
Wenn Sie etwas nicht verstehen, könnten Sie es doch bitte erläutern, was für Sie keinen Sinn macht?
auf landstrassen ausserhalb geschlossener ortschaften parkverbot selbst randstreifen
Ja aber könnte es auch ein Sonderfall sein, wenn die straße ca. 200 Meter weiter vorne zum Zeitpunkt des abstellens wegen der Veranstaltung gesperrt war, und dort auch viele andere Autos geparkt haben?
Dein Unfallgegner ist schuld, wenn du neben der Straße standest. Wenn deine Karre den fließenden Verkehr behindert, hast du auf jeden Fall mal Teilschuld.
Das stimmt aber, glaube ich, nur, wenn beim Parken ein Abstand von mindestens 1 Meter zur rechten Fahrbahnmarkierung eingehalten wurde!
Der Unfallverursacher hat ausgesagt, dass mein auto weit auf der Straße stand, was aber so nicht richtig ist.
Das ist jetzt natürlich auch schwer zurück zu verfolgen, da er mein Auto komplett in das Feld geschossen hat.
Das macht die Polizei schon, schließlich muss ja am Kollisionsort das ein oder andere Teilchen rumliegen...
du bist schuld
dein parkendes auto ist auf seins gesprungen
wer soll schuld sein, wenn man auf ein hindernis auffährt, was sich nicht bewegt und nicht grade mitten auf der autobahn steht?
Die Polizei meinte ich könnte eine Teilschuld bekommen
Die Polizei kennt sich in solchen Dingen schon ziemlich gut aus. Gehe mal davon aus, dass sie recht haben.
ja dann standest du so, dass du ihn behindert hast, das kann dann sein
aber er wird schon den löwenanteil bekommen
ich hatte das mal ähnlich, allerdings fuhr er und kam schneller zum stehen und ich bin auf ihn aufgefahren
er hat 40% bekommen, weil er halt mitten auf der straße stand, also mehr als 30% darfst du auf keien fall bekommen
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