Darf die ARGE einfach so mein Geld einziehen..?

ad
Frage:

Hallo,

ich habe da mal ne ganz wichtige Frage an Euch. Und zwar habe ich im September letzten Jahres eine Ausbildung im Verkauf angefangen. Mein Bruttoverdienst liegt bei etwa 700,- Euro. Da mein Vater nicht mehr arbeiten gehen kann und meine Mum nur einen Putzjob hat brauchen sie dabei Unterstützung von der ARGE. Und da ich erst 17 bin und noch zu Hause wohne, zieht das Amt meinen Eltern immer einen Teil ab. So nach dem Motto, die Tochter geht ja arbeiten, also braucht die Familie nicht so viel Geld. Diesen Monat werden meinen Eltern ca. 85,- € einfach so abgezogen. Dürfen die das einfach so einbehalten? Und was würde passieren wenn ich ausziehe? Nur blöd dass man mit 17 noch nicht ausziehen kann -.-

Ich danke für Eure Hilfe


Grundsätzlich ist es so:

Dein Erwerbseinkommen darf nur bei dir angerechnet werden, nicht bei deinen Eltern; verdienst du genug, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft mit ihnen automatisch raus.

Ausnahme bildet das Kindergeld; derjenige Teil, den du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht benötigst, darf bei deinen Eltern berücksichtigt werden.

Kannst du mit deinem anrechnungsfähigen Erwerbseinkommen (Nettolohn ./. Freibetrag + Kinderegeld) deinen Bedarf eigenständig decken, überweist das Jobcenter deinen Eltern natürlich keine Leistungen mehr für dich, da du sie nicht benötigst. Du musst also deinen Lebensunterhalt und deinen Mietanteil wie jeder andere nicht hilfebedürftige Arbeitnehmer auch, aus deinem Einkommen bestreiten.

Übersteigt dein anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen zzg. des Kindergeldes zudem deinen individuellen Bedarf um 85 EUR - bekommst du also mehr Kindergeld, als du eigentlich brauchtest -, dürfen diese 85 EUr bei deinen Eltern direkt abgezogen werden.


Mit 700 € Ausbildungsgehalt plus dem Kindergeld bist du nicht mehr "bedürftig". Damit fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus. Der Anteil. der für dich bestimmt ist und dein Mietanteil fällt also komplett weg. Da du aber nicht erwarten kannst, dass du zu Hause kostenlos lebst, musst du deinen Eltern deinen Mietanteil und deinen Anteil der Lebenshaltungskosten selbst zahlen. (Willkommen im richtigen Leben)


haha.. -.-


Wieso DEIN GEld?


weils ja wegen mir ist.. okay es ist nicht mein Geld.. hast schon recht..


das duerfen "die"....

es nennt sich "familieneinkommen".....

wenn du ausgezogen bist, wird deinen eltern nichts mehr abgezogen....

aber du wirst merken, wie teuer das leben ist....


Jep dürfen sie


wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft darstellt, wird das gesamteinkommen berechnet. hier gibt es grenzen die nicht überschritten werden dürfen. ob die bei euch richtig berechnet sind, kann man so nicht beurteilen.


wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft darstellt, wird das gesamteinkommen berechnet.

Falsch! Erwerbseinkommen von Kindern darf niemals in der BG verteilt werden.


ich hab geschrieben, wenn sie eine BG darstellen bzw. korrekterweise müsste es hier haushaltsgemeinschaft heissen. und deine aussage stimmt nur dann, wenn das einkommen den bedarf des kindes übersteigt. ich frage mich, wie du das so beurteilen kannst? ich hab es deswegen sehr allgemein gehalten, weil mehr nicht möglich ist. das thema ist sehr speziell und utnerscheidet sich in nuancen, je nach einkommen und familienverhältnissen. hier ist es sehr detailliert dargestellt: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/kinderbedarfsgemeinschaft.aspx


solange du daheim wohnst, wird dein Ausbildungsgehalt leider angerechnet so ist die Gesetzlage .

Wenn du z.b. 1 zimmerwohnung nehmen würdest, dann siehst es ganz anderst nämlich muss die Arge Leistungen an deine Eltern bezahlen, wenn deine Mutter nicht soviel verdient!

Bei Weiter Fragen bitte schreiben!

mfg


Geh mal auf folgende Seite, da können Deine Fragen besser beantwortet werden als hier:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org


Nööö .....


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