Dürfen meine Eltern mir den Kontakt zu meiner kleinen Schwester (9) verbieten?

ad
Frage:

Zwischen uns gab es Streit, ich hatte dieses Jahr mein Abitur gemacht, und hatte die Elfte und die Vierte übersprungen und habe dannach gleich in Köln mit der Ausbildung/ Studium begonnen, meine Eltern wollten, dass ich was anderes erlerne, da kam es zur hitzigen Auseinandersetzung, jetzt wollen mir meine Eltern den Kontakt zu meiner kleinen Schwester verbieten. Haben sie das Recht? Was soll ich machen? Sie haben ihr Geburtstagsgeschenk einfach zurück gesendet. Was kann ich machen? Ich vermisse meine Kleine so.

Ich weiß nicht, ob das interessiert, ich werde am Montag 18


Was die rechtliche Seite betrifft bin ich mir da nicht so sicher. Da sollte man mit den Aussagen vorsichtig sein. Deine Eltern haben das Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was die Moralische Seite betrifft, verhalten deine Eltern unverantwortlich. Denn sie tun deiner kleinen Schwester bestimmt keinen guten, gesunden Gefallen damit. Das wäre auch das Argument das du beim Jungendamt vorbringen kannst.

In erster Linie steht das Kindeswohl deiner Schwester im Vordergrund und nicht der Elternwillen. Wenn deine Eltern Probleme mit dir haben, ist das ihr Problem und nicht Deines und schon garnicht das deiner Schwester. Suche dir Hilfe beim Amt, bringe die Beziehung die ihr beide zu einander habt zu Sprache. Vieleicht hilft es wenn sich ein Sozialarbeiter einschaltete und deinen Eltern ins Gewissen redet.

Eines steht für mich fest. Wenn deine Eltern nicht einlenken, werden sie irgendwann ohne Kind dastehen, denn dein Schwester wird sich wahrscheinlich auch von ihnen Abwenden.

Es gibt leider nicht sehr viele Eltern, deren Umgang für ihre Kinder ein Segen ist. Marie von Ebner- Eschenbach österr. Schriftstellerin ( 1830- 1916

Wünsche dir viel Glück


Du hast das Recht, Kontakt zu deiner Schwester zu haben. Du bist ja eine Bezugsperson. Wende dich ans Jugendamt. So gehts nicht, deine Eltern gehen zu weit.


Das JA ist der richtige Ansprechpartner. DH.


Nein, das dürfen sie eigentlich nicht außer du stellst für deine Schwester, oder Sie für Dich, eine "Bedrohung" oder schlechten Einfluss dar, was aber in Deinem Fall nicht zutrifft. Wende dich, wenn deine Eltern nicht freiwillig nachgeben, an das Jugendamt.

mfG Patrick


Nein, das dürfen sie nicht. Wende Dich ans Jugendamt, wenn sie nicht einsichtig sind


also den kontakt können sie dir nciht verbieten, wenn du für sie keine gefahr darstellest und du eine wichtige bezugsperson für sie bist. und natürlich muss sie das auch wollen.

kommst du mit beiden deiner eltern noch klar?


Nein, da ich ja immer wie sie sagen meinen Dickkopf durchsetzen muss, dabei wollte ich nur nicht den Beruf wie sie.


sorry, ich meinte ob du mit einem der beiden noch klar kommst...naja, wenn das der einzige grund ist, dann finde ich das vollkommen übertrieben, da du ja wohl das recht hast deinen beruf, denn du dein lebenlang machen wirst aussuchen darfst. ich würde mal versuchen mit demjenigen mit dem dud ich noch besser verstehst zu reden, oder vlt mit deiner oma oder opa oder tante oder so, wenn du mit der noch besseren kontakt hast


Nein, dürfen sie nicht






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