ERBEN suchen

ad
Frage:

Wenn jemand seinen Vater nicht kennt, aber erbberechtigt ist, weil ERSTGEBOENE oder ERSTGEBORENER: Wie erfährt man im Sterbefall des Vaters, dass man gesetzlicher Erbe ist?

Wird nach den ERBEN gesucht? Wenn man nicht den gleichen Namen, wie der Vater trägt, wird das doch schwierig, oder?


Man wird über Polizei, Familie nach dir suchen.


ok, er weiß nicht, wo ich wohne , und ich find ihn auch nicht, ich habe zu wenig info von ihm.habs mal versucht, vor jahren. keine chance, nach der wende war er weg.


Ich denke mal das er vieleicht im Ausland lebt.Warum denkst du das dein Vater wenn er mal stirbt dir etwas vererben wird?Meistens darfst du dann noch seine Schulden bezahlen.Wenn er im Ausland leben sollte gilt das Deutsche Erbrecht sowiso nicht denn dort gilt das Testament und nicht Erbfolge und ich finde das auch richtig so.Wenn Kinder zu ihren Eltern keinerlei Kontakte hatten sollte das auch so bleiben denn meistens haben die sich ein neues leben aufgebaut und dich gibt es dann nicht.


Hallo, ich hätte gern den Kontakt gehabt, ER hat sich verdrückt. Das es mich, für ihn nicht gibt, hab ich mein Leben lang zu spüren bekommen. Ich hätte gern gewusst, wer ER ist.


Es gibt Agenturen die manchmal mit den kleinsten Infos noch Hinweise finden...


die das aber sicher auch nicht "umsonst" machen. Und da ich so schon von ihm nie was erwarten konnte, werd ich da nicht auch noch Geld reinstecken. Trotzdem, danke für den Tip.:)


jasisste:Das tut mir auch sehr Leid,erlich!!


Huhu redrooo, Also ....früher wars richtig schlimm, jetzt ist es nur noch Wut. aber auch Traurigkeit, irgendwie so ein Gefühl der Ohnmacht. Ja, und warum soll ich nicht wenigstens Auf diese Art entschädigt werden? Ich hab mir ewig gewünscht, ihn zu treffen, aber jetzt? Was hätte ich ihm noch zu sagen? Ich hab nicht mal ein Foto von ihm, also werd ich nie wissen, ob ich ihm ähnlich sehe. Aber das gehört jetzt alles nicht hier her. Ich dank dir!


Hallo Jasisste.

Zuerst müsstest du ihn suchen. Hier auf gute Frage hast du doch eine gute Möglichkeit das zu tun.

Zuerst ist es erforderlich mal alle Daten die du bekommen kannst zusammen zu trage. Dann kannst du mit deinen Fragen hier loslegen. Ohne Angaben kann dir keiner helfen, nicht ein Mal der Stadt mit seinem großen Ermittlungsapert.

? wo geboren, Statsangehörikeit, w. Lebte er, Freunde deiner Mutter wissen die was, Bilder. Und so weiter, und so weiter. Du kast was finden.


Das kommt darauf an.

Gerade nach der Wende und dem DDR-Erbrecht war es ziemlich leicht, "rübergemachte" Kinder zu verschweigen :-(

Außerdem wurde aus politischen Gründen die Vaterschaft oft nicht anerkannt oder Einträge entfernt.

Wenn du schon jetzt den Aufenthaltsort deines Vaters nicht kennst, wird das im Erbfall auch nicht leichter.

Das Nachlassgericht ermittelt Angehörige nur aus den Akten des Standesamtes (Personenstandsurkunde) und erstellt voräufige Erbscheine nach den Angaben der Angehörigen - wo nichts ist, werden die nicht suchen.

Falls du einen kostenpflichtigen Erbenermittler beaufragen willst, könntst du dein Erbrecht auch nachträglich fordern - so denn Erbe vorhanden ist.

Im Ergebnis würde ich meine Erwartungen da sehr zurückschrauben :-(

G imager761


Nach deutschem Recht spielt es keine Rolle, ob ein Kind Erstgeborener oder Spätergeborener ist. Alle Kinder sind gleichberechtigt.

Geht es in deinem Fall um das Erbrecht eines anderen Staates, in dem dein Vater ansässig ist, und das deshalb in seinem Fall auf ihn anwendbar ist?


Das kann ich niicht sagen, ich weiß nicht, wo er lebt.


Kann sich hier bitte mal ein Experte in internationalem Erbrecht dazu äußern, ob es ein Erbrecht gibt, dass Unterschiede zwischen erst- und spätergeborenen Nachkommen oder etwas zwischen männlichen und weiblichen Nachkommen (das würde micht auch interessieren) macht?

Welches Erbrecht findet eigentlich Anwendung, wenn Erblasser und Erben in unterschiedlichen Ländern mit verschiedenen Rechtssystemen wohnen?


Wenn du einen deutschen Paß hast und im Ausland lebst, od. Urlaub machst und dort stirbst gilt das deutsche Erbrecht. Es geht also vermutlich um die Staatsangehörigkeit es Erblassers und nach dem Erbrecht des Landes dem der Verstorbene angehört. Unterschiede gibt es schon, z.B. in den islamischen Ländern, erben Frauen weniger als Männer. Lebt z.B. ein iranischer Mann in Deutschland, ist hier verheiratet, hat aber, wenn er verstirbt keinen deutschen Paß, so gilt das iranische Recht. Seine Witwe würde also, falls er Vermögen hat, weniger erben, als z.B. ein ihn überlebender Bruder.


Pagua:Wenn eine Person im Ausland lebt gilt dort das ERBRECHT und nicht das Erbrecht der Bundesrepublik.Eigentlich ist das auch ganz logisch oder? Ich zb lebe in Australien und da sind nur die Erbberechtigt die im Testament stehen.Sollte es kein Testament geben werden Erben Welt weit gesucht.Da hier aber jeder 2 Grundbesitz hat von uber 500 000$ wird jeder ein Testament machen damit die mit denen man nie etwas zu tun hat nicht auch etwas ab bekommen.Leider ist das nun mal so!!Hier kann jeder so ein Erbformular in jedem Schreibladen bekommen.Er fullt das aus und muss das nur noch von einem Justices of the Peace beglaubigen lassen und die sind hier uberall und das kostet nichts.Das wars und damit ist jeder unerwunschte ausgeschlossen.Sorry ich finde das auch richtig so.Sehr viele Menschen haben Kinder gezeugt sind weit weg gegangen und haben ein neues leben angefangen und die haben nie Kontakte gesucht oder gewollt von ihrer Vergangenheit.Da sie naturlich keinen Unterhalt zahlen ist naturlich nicht so toll ,aber so wie sie keinen Unterhalt gezahlt haben so werden sie auch nichts vererben an jemanden den sie nie in ihrem leben gesehen haben. Das sind Fremde fuer sie,leider ist das so!!!!!!!!!!!!!


Ist bei Vater und Kind nicht sonderlich schwer, da er ja die Vaterschaft irgendwann anerkennen musste. Je nachdem wo er lebt kann es natürlich etwas dauern alle Erben zu ermitteln. Übrigens ist es unerheblich ob du erst- zweit oder zehntgeborener bist. Und je nachdem was im Testament steht (Stichwort andere(r) (Allein-)Erben) bekommst du nur den Pflichtteil.


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