Frage zum Kindesunterhalt bei Abwesenheit des Kindes

ad
Frage:

Ein geschiedener Mann zahlt an seine Exfrau für das gemeinsame Kind monatlich 500 € Kindesunterhalt. Darf er diesen Betrag kürzen, wenn:

  1. das Kind für 8 Wochen vollstationär in einem Krankenhaus ist?

  2. das Kind die Woche über in einem Internat untergebracht ist und die Wochenenden abwechselnd beim Vater und bei der Mutter ist und die Internatskosten ausschließlich vom Vater getragen werden?

Ich bitte um fachkundige Antworten. Danke!


hallöchen,

ich glaube so ganz ist das nicht richtig was sasaluna da sagt. ich habe auch das problem gehabt, das der vater den unterhalt für meinen sohn um mehr als die hälfte gekürzt hatte mit dem grund, das mein sohn 1 monat bei ihm war zu den ferien. meine beraterin meinte, dass er es nicht darf, weil das kind bei mir lebt und mir ja trotzdem die laufenden kosten bleiben die zu zahlen sind. aber bei euch scheint das ganze noch viel komplizierter zu sein und da solltest ihr jemand zu rate ziehen. falls ihr das ganze gerichtlich einigen wollt oder müsst solltet ihr euch sehr viel gedanken machen wie die gerichte in solchen fällen urteilen. wir mussten die erfahrung machen das bei uns in brandenburg zu gunsten des vaters geurteil wir ( der den unterhalt zahlen muss ) und im WESTEN richtung karlsruhe die uhren noch anders ticken. uns hat es fast in den ruin getrieben. macht euch da bitte genau kundig :-)

lg


bei meinem schwager ,war es eine feriensache ,aber brauchte nur für eine woche unterhalt bezahlen ,weil die kinder 3 wochen bei ihm verbracht haben,deshalb konnte er kürzen und im krankenhaus wird man ja komplett verpflegt ,nur wer bezahlt später das k.haus wenn diese tagesgebühren von etwa 10 € fällig werden,oder ist das für kinder frei? wenn er das tragen muss würde ich das wieder abziehen vom unterhalt . die richtigen antworten dazu findest du bestimmt unter -unterhaltsfragen,unterhaltsabzüge- darunter solltest du etwas finden. in den ferien weiß ich das ,aber mit krankenhaus ist so eine sache und da würde ich googln ,oder übers jugendamt unterhaltsstelle fragen,die wissen es bestimmt und du must nicht mutmassen. ich wünsche dir viel glück.


Vielen Dank! Da werde ich wohl mal stöbern.


Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Vorübergehende Abwesenheiten berechtigen nicht zur Einstellung des Unterhalts.

Das Gros der Kosten läuft ja auch weiter. Das einzige was der betreuende Elternteil einspar sind ja die Verpflegungskosten.

Wenn sich die Eltern einig sind, kann man darüber reden und den Unterhalt eventuell etwas kürzen.


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