habe einen Wasserschaden in der Wohnung, kann ich Mietminderung machen?
Frage:
Hallo zusammen, habe schon heuer den 2. Wasserschaden in der Wohnung.... im April wurde in meiner Küche die Wand aufgeklopft und beim Abdlußrohr in der Wand war ein Loch drin. Dieses wurde dann ersetzt. Die ganze Wand war naß und auf der anderen Seite unter der Badewanne stand auch das Wasser. Das Loch in der Wand ist immer noch auf und es sollte so abtrocknen. Letzte Woche hatte ich dann an einer anderen Stelle in der Küche wieder eine Wand naß. Dort wurde dann wieder ein Loch geklopft und man fand aber nichts.......Außerdem ist der Boden naß. Es liegen 2 Pvc Beläge übereinander und dadrauf liegt noch Laminat. Unter den Belägen ist es naß. Dies soll jetzt durch ein Wasserentziehungsgerät abtrocknen. Außerdem ist die Küche zerlegt um an die Wand zu kommen...... mir reicht es jetzt endgültig. Kann man bei so einem Schaden Mietminderung machen und wieviel? Oder soll ich lieber gleich zum Anwalt gehen? Brauche dingend HILFE!
Unter diesen Umständen hast du durchaus das Recht, die Miete zu mindern. Es besteht eine erhebliche Beeinträchtigung. Der Gebrauch der Mietsache ist gemindert und damit automatisch auch die Miete. Dem Vermieter ist der Zustand bekannt, musst ihn also nicht informieren, Fristsetzung spielt dabei jetzt keine Rolle (nur bei Ersatzvornahme von anstehenden Reparaturen). Mache dir fleißig Notizen (Protokoll) wann was passierte und wie lang alles dauerte. Für den kalendarischen Zeitraum kannst du zweckmäßigerweise nach Abschluss aller Arbeiten dann den Minderungsbetrag iinsgesamt errechnen (Ausgang Bruttomiete!) und im übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen. Dem Vermieter diesbezüglich dann eine entsprechende schriftliche Info zukommen lassen, so dass er weiß, warum weniger gezahlt wurde. Ich halte eine Minderung von 20% für angemessen. Mietminderung kann auch noch bis zu 6 Monate rückwirkend erfolgen, insofern zunächst die volle Miete weitergezahlt wurde. Um Rechtssicherheit zu haben, empfehle ich Beratung durch Mieterverein, Mitgliedschaft vorausgesetzt. Achte drauf, dass bei der nächsten BK-Abrechnung die geminderte Miete (hier anteilige BK)berücksichtigt werden.
ich würde die versicherung informieren,finanziellen schadenersatz fordern,mietminderung müsste möglich sein wegen nichtnutzung oder teilnutzung oder wie auch immer,mieterschutzbund nachfragen, mitgliedschaft erforderlich,wenn alles geklärt ist die bude kündigen und raus da.
Das hat doch mit der Versicherung des Mieters absolut nichts zu tun. Lediglich der Vermieter kann versuchen, über seine Haftpflichtversicherung seinen Schaden, incl. Mietminderung, regulieren zu lassen.
das mit der Mietminderung ist so eine Sache. Du solltest deinem Vermieter auf jeden FAll erst mal einen Brief schreiben (per Einschreiben)und ihm eine angemessene Zeit zur Verfügung stellen in denen er die SChäden beseitigt und in einen bewohnbaren Zustand zurückführt. Wenn er das nicht kann, dann kannst du nach Ablauf der Zeit die Miete mindern. Ich würde mal beim zuständigen Mieterbund deiner Stadt Erkundigungen einziehen. Nur einfach Miete mindern würde ich nicht machen, das kann nach hinten losgehen. Es gibt tatsächlich entsprechend Modalitäten die dabei beachtet werden müssen.
Exklusiver Partner zum Thema Geldanlage auf gutefrage.net. Alle Sprechstunden und Informationen im Überblick ... mehr
Verwandte Fragen:
HORROR WOHNUNG! IST EINE MIETMINDERUNG MOEGLICH UND WAS WENN...
Nachbar sind Vietnamesen. Alles stinkt nach Essen. Wohnung,...
Ab 1.12.11 neue Wohnung jetzt noch Mietminderung machen?????
Schimmel in der Wohnung - Ablehnung der Mietminderung - Lang, aber...
Mietminderung oder rückerstattung bei wasserschaden?
Mietminderung Wasserschaden durch undichte Decke
