Kann ich das Kindergeld von meinen Eltern "verlangen"?
Frage:
Hallo,
ich bin Schülerin (bald Studentin) und würde gerne wissen, ob ich mein Kindergeld für mich "verlangen" kann. Offiziell lebe ich bei meinen Eltern, bin aber größtenteils bei meinem Freund. Nun kann der natürlich nicht für uns beide zahlen, weswegen ich meine Eltern oft um Geld bitten muss. Da ich bald mein Abitur mache, habe ich ehrlich gesagt keine Zeit um noch nebenbei arbeiten zu gehen, weil ich einfach total beschäftigt mit dem Lernen und Hausaufgaben machen bin.
Könnte ich mein Kindergeld verlangen? Viele Freunde haben mir schon gesagt, dass sie ihr Kindergeld schon lange von den Eltern bekommen und das normal wäre.
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
Ab dem 18. Geburtstag hat das Kind prinzipiell Anspruch auf Unterhalt, solange es noch in der Ausbildung ist. Wenn die Eltern keinen Unterhalt wenigstens in Höhe des Kindergeldes leisten, kann das Kind bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" für das Kindergeld stellen. Dann wird das Geld von dort aus direkt an das Kind überwiesen.
Allerdings haben die Eltern ein "Unterhaltsdirektionsrecht" - sie haben grundsätzlich die Wahl, ob sie dem Kind Barunterhalt oder Naturalunterhalt leisten wollen. Nur dann, wenn für das Kind Naturalunterhalt nicht mehr möglich ist, kann es auf Barunterhalt bestehen. Wenn Deine Eltern also noch ein Bett für Dich bereit halten, dann können sie das Kindergeld vermutlich auch behalten.
Nein, verlangen kannst du das Kindergeld von deinen Eltern nicht, denn denen steht es zu - und nicht dir!
Es soll deinen Eltern deinen Unterhalt erleichtern, Wohnung, Strom, Energiekosten, Verpflegung, Versicherung, Kleidung etc.
Wenn du natürlich nicht mehr zuhause wohnst, dann könntest du mit deinen Eltern darüber reden, ob sie dir das Kindergeld zur Verfügung stellen - aber es wird, seitens deiner Eltern, eine freiwillige Angelegenheit sein.
Gutes Gelingen
Daniela
Wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen würde, dann steht es ihr selber zu, nicht den Eltern.Da ist es auch nicht "freiwillig"...die Eltern würden Leistungen erhalten, die ihnen nicht zusteht....das wäre fast Betrug....
Sorry, es geht hier nicht um "wenn und aber" - sondern um die konkrete Situation, dass sie offiziell noch daheim wohnt ...
Deine Situation ist nicht so eindeutig. Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, dort ein Zimmer hast etc, ist es schon gerechtfertigt, dass sie es bekommen, da du ja ein Raum blockierst.
Natürlich ist es auch nicht richtig, voll auf die Kosten deines Freundes zu leben.
Ich denke ihr solltet zu einer gütlichen Einigung kommen. Deine Eltern könnten dir monatlich etwas für Lebensmittel dazugeben. Habt ihr denn mal darüber gesprochen?
Ja schon, aber wenn ich nicht jeden Monat danach frage (was mir echt total unangenehm ist!), kommt von ihnen einfach nichts.
Dann macht doch einen festen Betrag aus den sie dir auf dein Konto überweisen. Hast du denn mal mit ihnen über einen festen monatlichen Betrag gesprochen, den du bekommst, weil du nicht dort isst?
Das Kind steht in erster Linie den Eltern zu, denn sie sorgen normalerweise für das Kind. Die Eltern sind nicht gezwungen das Kindergeld an das Kind weiterzugeben, aber sie können das tun. Wann das Kindergeld (zwangsweise) abgezweigt wird.Und da du volljährig bist,...ja
Ab dem 18 Lebensjahr hast du ein recht auf Kindergeld!
ein versuch ist es ja wert ;)
deine eltern haben anspruch auf kindergeld solange du in ihrem haus lebst
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