Lovebuy abzocke -> Mahnbescheid

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Frage:

Hallo, ich habe grade einen Mahnbescheid ins Haus bekommen, dass ich Geld für eine angebliche Mitgliedschaft bei Lovebuy bezahlen soll. Habe diverse Seiten über diese Abzocke gefunden aber leider nichts dazu wie es ausgegangen ist? Hat jemand das Ganze, mit Mahnbescheid ect. schon hinter sich und kann mir da weiter helfen?


Ein paar Hinweise:

(1) GmbHs haften mit ihrem Stammkapital, welches mindestens 25'000 Euro betragen muss. Unternehmergesellschaften (UGs) haften ebenfalls mit ihrem Stammkapital, welches jedoch nur zwischen 1 und 24'999 Euro betragen kann.

(2) Tritt eine GmbH Forderungen an eine UG ab (nennt sich Zession), so tut sie dies entweder um Liquidität zu beschaffen (Faktoring), oder um sich vor dem Risiken zu schützen, welche aus der Einforderung der Forderungen resultieren. Während ersteres in der Beziehung Industrieunternehmen-Bank üblich ist, macht letzteres v.a. dann Sinn, wenn die GmbH und die UG den gleichen Besitzer haben.

(3) Angenommen die Motivation einer Zession liegt in der Begrenzung des Verlustpotenzial (e.g., durch verlorene Rechtsstreigkeiten), so lässt sich mit einem Berg fragwürdiger Forderungen nur dann Geld machen, wenn die Schuldner aus Angst der Mahnung nicht widersprechen, sondern zahlen - trotz Zweifel an der Rechtmässigkeit der Forderung.

(4) Aus (1) & (2) folgt jedoch, dass auch die mahnende Partei Zweifel an der Rechtmässigkeit der Forderungen hat. Ansonsten bräuchte es keine Zession.

(5) Zum Thema 'Angst' bitte diesen Blog gründlich lesen und v.a. die Autoren der einzelnen Beiträge anschauen.


Bei Durchsicht etwaiger Gerichtsurteile ist der Hinweis auf "§ 307 (ggfls. Satz 2) ZPO" relevant. Es handelt sich um 'Schuldeingeständnisse'.

§ 307 ZPO: "Anerkenntnis Erkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch ganz oder zum Teil an, so ist sie dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. Einer mündlichen Verhandlung bedarf es insoweit nicht."


ich kenne zumindest ein urteil des AG wuppertal aus dem jahr 2009, das die forderungen für sittenwidrig erklärt.


hier gibt es forumseinträge aus dem letzten jahr. vom AG Siegen hat lovebuy eine abfuhr bekommen: http://board.protecus.de/t34582.htm
Urteil AG Siegen vom 15.06.2011 [Urteilsverkündung]; AZ 14C1372/07


Das angebliche Urteil des AG Wuppertal bestätigt den Anspruch von lovebuy

http://www.signs21.com/urteile/jb/AG-Wuppertal.pdf

Ich würde mir die Urteile anschauen bevor ich Widerspruch einlege.


Danke für den Hinweis, Herr/Frau attention11. Sie sind sehr hilfsbereit!


es gibt aber auch mehrere gegenteilige urteile, die von der firma natürlich nicht angegeben werden. z.B. vom AG Wuppertal: Az. 31 C 230/09


http://www.signs21.com/urteile-lovebuy.html

Dort findest Du alles, was Du wissen musst.


die liste ist von der betreiberfirma von lovebuy zusammengestellt worden. diese hat natürlich keine urteile aufgeführt, die die rechtmäßigkeit der forderungen verneinen!


Mit benannter Firma habe ich keine Erfahrung, aber hatte mal etwas vergleichbares.

Wenn man sich keiner "Schuld" bewusst ist, sollte man auf keinen Fall bezahlen! Auch Drohungen wie negativer Schufa-Eintrag, oder Gerichtliches Mahnverfahren sollte man sich nicht von Einschüchtern lassen. Ich hatte schon Gerichtliches Mahnverfahren, dem habe ich unter Angabe von Gründen wiedersprochen und nie wieder was gehört von der Firma.

Meist vermeiden solche Firmen Reverenzurteile die sich negativ für sie auswirken würden!

Also bleib Hartnäckig


http://rechtsanwaltsblog.blog.de/2009/03/17/rechtsstreit-lovebuy-forderungen-ger... oder suche selber bei google findet man einiges


Man braucht eigentlich nicht zahlen, das würde ich nie machen. Wenn du zahlst akzeptierst du nämlich, den Vertrag bzw. was die von dir wollen. Wenn die Firma dir mit Gericht droht, wäre ich etwas vorsichtig und würde mir ggf. einen Anwalt zu Rate ziehen. Aber die meisten Abzockfirmen gehen eh nicht zu Gericht, bzw. würden die ja meist verlieren.


der mahnbescheid kommt vom gericht. die sind heute haufenweise zugestellt worden


Nichtige Verträge werden meines Wissens nicht durch nachträgliches Bezahlen geheilt. Bitte hierzu nochmal selbst informieren, bzw. einen Anwalt konsultieren.


Mahnbescheid, da must du fristgerecht einen Widerspruch einlegen. Dann geht das eh vor ein Gericht.


und dann könnte es teuer werden, oder hast du die urteile von denen nicht gesehen????

http://www.signs21.com/urteile-lovebuy.html


die liste ist von der betreiberfirma von lovebuy zusammengestellt worden. diese hat natürlich keine urteile aufgeführt, die die rechtmäßigkeit der forderungen verneinen!


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