Muss Erbschaft ausgezahlt werden bei Privatinsolvenz trotz Elternteil im Pflegeheim?

ad
Frage:

Meine Eltern bewohnten bis 2010 ihr eigenes Haus in Spanien, das beiden zu gleichen Teilen gehörte. Mitte 2010 zogen Sie aus gesundheitlichen Gründen nach Deutschland in ein Pflegeheim. Dort verstarb mein Vater Ende 2010. Es lag kein Testament vor. Laut Erbschein sind meine Mutter und wir drei Geschwister Erbe. Da meine Mutter weiter im Pflegeheim wohnt, wollten wir auf unser Erbe zu ihren Gunsten verzichten. Allerdings läuft bei einem von uns eine Privatinsolvenz und er darf deshalb nicht auf das Erbe verzichten. Ist das eine korrekte Information? Anderes Vermögen liegt nicht vor. Das Haus wurde jetzt verkauft. Wenn dem tatsächlich so ist, wäre es den beiden anderen Geschwistern gegenüber ungerecht, wenn sie das Erbe ausschlagen. Kann die Erbschaft vom Sozialamt zurückgefordert werden, wenn meine Mutter das Geld für das Pflegeheim nicht mehr selber aufbringen kann?


Die Information ist falsch. Auch in der Privatinsolvenz kann man das Erbe ausschlagen. Wenn man das Erbe annimmt gilt

§ 295 InsO Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

1. ...

2. Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;

Es ist aber anerkannt, dass man als Schuldner ohne Nachteile das Erbe ausschlagen kann. Die Entscheidung, ob er erben will trifft er alleine.


Vielen Dank. Die Erbschaft wurde nach dem Tode bereits angenommen. Die Info damals war dann wohl nicht korrekt. Verstehe ich Punkt 2 richtig, der Treuhänder darf nur die Hälfte des Erbes (€ 7.000) fordern?


In der Wohlverhaltensperiode ist das so. Mit der Regelung nur die Hälfte wollte man die Schuldner dazu bringen, nicht auszuschlagen. Sozusagen eine Motivationsprämie.


Nochmals Danke, habe ich soweit verstanden. 2 Geschwister verzichten auf ihr Erbe, der 3. erhält es zur Hälfte. Muss er die Hälfte zurückzahlen, wenn das Vermögen für das Pflegeheim aufgebraucht wurde?


Wenn das Vermögen deiner Mutter aufgebraucht ist und ihre Rente bzw. das Pflegegeld nicht ausreichen um das Heim zu bezahlen, dann kann das Sozialamt auf die Kinder zurückgreifen. Es muss dann zu diesem Zeitpunkt aber nicht das Geld aus der Erbschaft noch vorhanden sein. Wenn nichts mehr da ist und dein Einkommen nicht hoch genug ist dann musst du auch für die Mutter nichts bezahlen. Auf jeden Fall muss man nicht das Geld sparen für den Fall, dass das Sozialamt irgendwann kommt.


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