Paketlieferung beschädigt, zurückschicken, wer bezahlt Versand?

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Frage:

Habe noch keine einzige Frage in der Richtung gefunden, deswegen versuche ich mein Glück hier. Habe ein Paket bekommen, Ware war beschädigt, jetzt schicke ich es zurück. Natürlich bezahle ich keinen Versand sondern schicke es "unfrei" zurück. D.h. der Händler muss 10.50€ für den Versandt bezahlen. Ist das der übliche Ablauf? (Ware unter 40€)


wenn es ein händler ist, haftet er für transportschäden bzw. muss dafür sorge tragen, dass die ware vollständig und funktionsfähig bei dir ankommt. wenn dies nicht so ist, dann muss er dafür geradestehen.


du hast nicht auf meine Frage geantwortet =)


dann nochmal lesen und verstehen! wenn er das obige nicht erfüllt hat, dann beinhaltet es doch, dass er für alles aufkommen muss, damit die ware ordnungsgemäß bei dir ankommt. also natürlich ist er dann auch für evtl. rücktransporte etc. haftbar zu machen. aber ohne rücksprache würde ich es nicht einfach unfrei zurückschicken! vorher den lieferanten kontaktieren und das thema abklären. manche verzichten sogar auf rückversand.


Du musst auf jeden Fall die Ware sachgerecht aufbewahren und den Vorgang dem Lieferer schildern. Danach entscheidet er, wie zu verfahren ist.


"Unfrei" wird Ärger machen und unnötige Kosten auf Dich zukommen lassen!


Naja auf mich können keine Kosten zukommen


Schau in deinen ABG, wie der Händler Rücksendungen abwickelt.


Das Beste ist immer den Händler zu kontaktieren. Eventuell bekommst du einen Retourenaufkleber oder er erklärt sich bereit, die Kosten zu übernehmen. Das kommt ihn billiger als wenn du es unfrei zurückschickst, das kostet ihn bei DHL pauschal 15 Euro. Wenn er die Annahme der unfreien Sendung verweigert, musst du die 15 Euro zahlen.


Nein, ist es nicht. Wenn kein Retoureschein beiliegt, solltest Du beim Lieferanten anrufen und um einen Retoureschein bitten. Wird in der Regel per mail gesendet. Hast Du beim Empfang der Ware/des Paketes Fotos vom Karton gemacht., ist wichtig, da Du beweisen mußt, dass Dir die Ware nicht beim Auspacken kaputt gegangen ist. Lege die Fotos in die Retoure


Der Warenwert liegt unter 10€. Ist das dein Ernst dass ich irgendetwas beweisen muss, wenn die Ware beschädigt bei mir ankommt?! Der Händler muss im Normalfall für alles aufkommen


Es liegt zwar ein "Minderwert" der Ware vor, mag sein, dass der Händler drüber weg schaut, aber im Normalfall wird es so abgewickelt. Wenn der Händler nachweisen kann, dass es die Ware ordnungsgemäß geschützt verpackt hat und er sich auf die Hinterbeine stellt, bist Du mit einem Foto immer auf der besseren Seite. Der Händler kommt für die Retoure und die defekte Ware auf. Außer einem Foto brauchst Du doch nichts machen.


Bei offensichtlichen Mängeln an der Verpackung (Delle, Loch, etc.) hättest du die Annahme verweigern müssen wg. Transportschäden.

Wenn das nicht der Fall war, dann den Händler kontaktieren. Eventuell erhälst du dabei einen für dich kostenfreien Rücksende-Aufkleber (macht z.B. Amazon so). Soweit ich weiß (= keine Garantie) sollte die Rücksendung wegen Transportschäden für dich kostenlos sein. Nimmst du hingegen die 14-Tage Rückgabe in Anspruch musst du den Versand bei Waren im Wert von unter 40€ bezahlen.


Das Paket wurde einfach beim Nachbarn gelassen, da kann man schlecht die Annahme verweigern


Sollte man am Besten in den Versandbedingungen des Händlers nachsehen (Webseite usw) oder zuerst anrufen, bevor man es retour schickt!!


Gibt keine Website, reiner Ebay/Amazon Händler.

Versandbedingungen hab ich keine gefunden. Außerdem kann es doch nicht sein dass ich mir auch noch die Arbeit machen muss irgendwelche websites durchzuforsen nach irgendwelchen Anhaltspunkten zum Versand... Wie ist denn die allgemeine Rechtslage?


Wenn über Ebay/Amazon Händler bestellt wurde, zumindest vorher die Rücksendung über E-Mail abklären, ob Kosten entstehen, Garantie usw..

Im Grunde kann jeder das, was er will und für richtig hält, in seinen AGB angeben, soferne vorhanden, welche Vorgaben für sein Unternehmen gelten.. natürlich unter Berücksichtigung der allgemeinen Rechtslage.


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