Unterhalt vom Jugendamt beantragen, da Mutter nicht mehr zahlt?

ad
Frage:

Meine Ex-Frau weigert sich den Unterhalt für meine Tochter (15 Jahre) zu zahlen. Gibt es eine möglichkeit das das Jugendamt diesen zahlt? Oder was gibt es sonst noch für so finanzielle möglickkeiten aufgrund dieser situation?


klag den unterhalt ein!!!!!


Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt nur bis zum 12. Lebensjahr - entfällt also in eurem Fall. Such dir einen Anwalt für Familienrecht, der kümmert sich dann schon darum, daß deine Ex-Frau ihren Verpflichtungen nachkommt.


Ab zum Anwalt und einklagen, so machen das die Frauen sonst auch


Mit dem Alter gibt es keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Besorge dir einen Unterhaltstitel beim Familiengericht. Den kannst du dann Vollstrecken lassen.


Nein, leider gibts Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt nur bis zum 12. Lebensjahr. Du kannst beim Jugendamt lediglich noch eine Beistandschaft beantragen, damit von dort Deine Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden. Aber wenn nix von der Mutter gezahlt wird, dann bekommste auch nichts. Ansonsten ist außer dem Kindergeld und eventuell noch "Kinderzuschlag" nix weiter an Zuschüssen vorgesehen.


das jugendamt zahlt nur bis 12.......ich kenne das auch, mußte wohl damit leben, oder einklagen!


der kostengünstigste weg ist eine eröffnung der beistandschaft beim jugendamt. diese fordern die mutter zur offenlegung der einkünfte auf und errechnen die höhe des unterhalts oder leistungsunfähigkeit aufgrund von fehlender einkommenshöhe. ein prozess kann sich bis zu zwei jahre und länger ins land ziehen und verursacht mglweise hohe kosten.


Wenn du nicht auf Sozialhilfeniveau bist, gibts keine staatliche Hilfe für dich. Du musst dann als gleichrangiger Unterhaltspflichtige zusätzlich zum Betreuungsunterhalt auch noch für den Barunterhalt deiner Tochter aufkommen.

Wieso zahlt die Mutter denn nicht mehr, existiert denn kein Titel?


Du mußt den Klageweg beschreiten, für 15zehnjährige legt das JA kein UV mehr aus. ..m.l.G. h.

Folgendes aus dem Strafgesetzbuch, § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht→ (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses Gesetz wird zur Anwendung kommen, Du mußt Dich bemühen das zurückliegende Einkommen der Ex nach zuweisen, ebenso die bewußte Nichtbereitschaft eine Arbeit auf zu nehmen um der Verpflichtung der Unterhaltszahlungen zu umgehen!.......... viel Erfolg wünscht Dir himako


Hör doch mal auf mit diesem antiquierten §.

Der 170er bringt dem Unterhaltsberechtigten doch kein Geld ein.

In Deutschland ist niemandes Lebensbedarf gefährdet, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.

Die Vorschrift dient doch ausschließlich dazu ggfls. die Sozialkassen zu entlasten.

Hier gehts darum einen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Da ist eine Kriminalisierung das falsche Instrument.

Abgesehen davon müsstest du erst mal nachfragen welches Einkommen der Fragesteller erzielt. Kann er nämlich den Barunterhalt leisten ohne seinen angemessenen Selbstbehalt zu unterschreiten, entfällt für die Mutter die Erwerbsobliegenheit.

Es zählt dann nur ihr tatsächliches Einkommen.


Hallo,die Details muß jeder klären, und es ist nicht zu erwarten irgendein Ex-Partner wird seine Einkünfte hier wieder finden wollen. Da aber die Nichtzahlung des vor allen zu bedienenden Verpflichtungen an erster Stelle bedient werden müssen, schöpft der Gesetzgeber immer häufiger verstärkt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus um die wirkliche Zahlung oder nicht Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Was sicherlich im Interesse des anspruchsberechtigten Kindes liegt. Da es bekannter Weise leider immer noch im Jahre 2012** **auch**** vorsätzlich zu Verletzung dieser Pflicht kommt.


Beschäftige dich doch mal mit dem Tatbestand des 170er. Wegen Nichtzahlens des Unterhalts ist dieser noch lange nicht erfüllt.

Und nochmal, die Frage zielte auf finanzielle Mittel

Gibt es eine möglichkeit das das Jugendamt diesen zahlt? Oder was gibt es sonst noch für so finanzielle möglickkeiten aufgrund dieser situation

Durch eine Strafanzeige wird kein einziger Cent an Unterhalt fließen. Wenn es etwas zu holen gibt, dann ist der zivilrechtliche Weg angebracht.

Eine Verurteilung, also Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis würde die Verdienstmöglichkeiten des Pflichtigen nicht gerade verbessern, oder sehe ich da was falsch?


Aktuelle Daten( nur Berlin)es erfolgt ein Umdenken im Interesse der bedürftigen Schutzbefohlenen, drum es lohnt sich, sich für stärker für die Kinder einzusetzen.

http://www.berlin.de

Verletzung der Unterhaltspflicht

§ 170 StGB 398 Fälle 2010

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

§ 171 StGB 561 Fälle 2010

Straftaten nach

UWG ohne § 17 169 ** **80 Fälle 2010****

Da dieser Straftatbestand immer mehr greift, werden immer mehr Zahlungsverpflichtete wohl ihre Verantwortung bald ernster nehmen, denn Ermittlung & ggf. Verurteilung schrecken hoffentlich ab, den eigenen Nachwuchs zu vernachlässigen...m.frdl. Gruß


Wem sollen diese Statistiken denn helfen?

Der 171 ist hier doch gar nicht relevant!

Abgesehen davon was sind das denn für Zahlen?

Sind das rechtskräftig gewordene Verurteilung oder Anzeigen oder was?

Und wieviel Unterhalt ist durch die Anzeigen geflossen?

Es gibt zuhauf OLG-Urteile, wo die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben wurden.

Dem Beschuldigten muss nachgewiesen werden, dass er sich bewusst leistungsunfähig gemacht hat um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Das ist in den allermeisten Fällen nicht möglich.

Schau dich doch mal um in der Republik welche Löhne vielfach gezahlt werden, Tendenz fallend.

4 - 5 Euro Stundenlohn sind keine Seltenheit. Mit diesen Gehältern wird man nicht leistungsfähig, da kann man sich noch so strecken.


Link war beigefügt ! Ein weiteres Bsp.:Polizeiliche Kriminalstatistik Tabelle 020 Erstellungsdatum: 28.12.2010 Art: Aufgliederung TV gesamt Bereich: Land Hamburg / TBerechnungszeitraum

****vom 01.01.2010 bis 31.12.2010**

Verletzung Unterhaltspflicht….Väter ……….171……….Mütter……6…….ges. 177** Verl. Fürsorge-/Erziehungspfl…Väter …………20 ……..Mütter …39…….ges. 59

§170+§171 überlappen sich vereinzelnd.

Ich meine diese Fakten sind in soweit wichtig, da die Zeiten, in denen Mann/Frau ziemlich leicht sich seiner Unterhaltspflicht entziehen konnten sind im Wandel ! Inzwischen ist es sehr wohl zumutbar**, außer bei Krankheit**, auch mehrer Jobs an zu nehmen um der Unterhaltspflicht nach zu kommen. .m.frdl. Gruß h.


Link war beigefügt !

Ich war auf der Seite von Berlin und hab nach dem 170er gesucht. Kein Ergebnis!

Wenn du einen Link eingibst, sollte der auch hilfreich sein.

Die polizeiliche Kriminalstatistik sagt gar nichts aus. Hier werden doch nur die Anzeigen erfasst. Ob da was dahinter steht oder nicht.

Wenn man dann noch einen "Täter" hat ist das doch super für die Statistik. "100% Aufklärungsquote".

Du solltest dich mal mit den Hintergründen der Statistiken befassen. Für sich alleine stehend sagen sie nichts aus!

Deswegen war meine Frage ja auch

Sind das rechtskräftig gewordene Verurteilung oder Anzeigen oder was?

--

ch meine diese Fakten sind in soweit wichtig, da die Zeiten, in denen Mann/Frau ziemlich leicht sich seiner Unterhaltspflicht entziehen konnten sind im Wandel !

Woraus schließt du das?

Die Zahl der Trennungen steigt. Davon sind dann auch immer Kinder betroffen. Eine Familie, die zusammenlebend gerade noch so über die Runden kam, kann nach einer Trennung mit den vorhandenen finanziellen Mittel nicht mehr auskommen. Das leuchtet wohl ein.

Diese Leute zu kriminalisieren hilft doch wirklichg nicht weiter.

Aber in der Regel landen genau diese Fälle vor Gericht. Geld fließt deswegen aber noch lange nicht.


Der link ist korrekt!, die Hamburger Angaben ebenso, ich erspare Ihnen die ges. Deutsche Statistik.Weise nur darauf hin, über google ist es dem ernsthaft Interessierten möglich sich ein kompletteres Bild( die eingestellten Strafverfahren sind aus den Statistiken schon rausgerechnet) zu machen. Es geht in keiner Weise darum Leute zu kriminalisieren! Es geht nur darum Gesetze zum Schutz der Kinder auch anzuwenden, um ihnen ein etwas unbeschwerteres Leben zu ermöglichen.

Ihre Aussage Geld fließt deswegen aber noch lange nicht, trifft wohl überwiegend die ganz hart gesottenen. Ich denk mir, die Meisten möchten nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen und werden schon aus diesem Grund alles dran setzen und ihren Unterhaltsverpflichtungen vorrangig nach kommen. m.frdl G.h


Aha, es dient also dem Schutz der Kinder, wenn man Eltern kriminalisiert???!

Ich merke schon, wir haben hier doch sehr deutlich differierende Ansichten über das, was wichtig für Kinder ist.

Daher ist eine weitere Diskussion hierüber nicht zielführend und ich bin hier raus!


zu dieser sache eher nicht,aber vllt kannst du ja wohngeld für sie beantragen.dazu müßte man mehr zur finaz.situation wissen.z.b. ob ihr alg 1 oder 2 bekommt.


Da bleibt Dir nur der Gang zum Gericht, da wird Deine Frau zur Zahlung verklagt. Vorausgesetzt, dass sie in der finanziellen Lage dazu ist. Das Jugendamt ist da nicht mehr zuständig.


So weit ich informiert bin (kann sich natürlich in den letzten Jahren auch geändert haben), zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuß nur bis das Kind 12 ist.

Du kannst einen Anwalt einschalten und klagen, wenn Du noch keinen Unterhaltstitel hast.

Wenn Du einen Titel hast, kannst Du pfänden lassen.

Das nützt natürlich nur, wenn die Mutter auch Geld hat... Sonst bleibst Du auch noch auf den Kosten für Anwalt und Gerichtsvollzieher sitzen.


Den unterhalt kannst du nur vor Gericht von der Mutter einklagen. Das Jugendamt zahlt nur Unterhaltsvorschuß. aber max. 72 monate oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes.


du kannst eine klage führen. dann würde das amt den unterhalt vorstrecken und ihn sich von der mutter zurückholen. das musst du aber beantragen alles. also ab zum amt und dort auskunft einholen.


Ist diese Klage außer Gerichtlich?


ja, ich machs grad durch


Welches Amt soll denn den Unterhalt vorstrecken?


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