Wasserschaden in einer vermieteten Wohnung unter meiner vermieteten Wohnung!

ad
Frage:

Die Eigentümerin der " unteren" Wohnung will die Wasserfleckenbeseitung für einen "Wasserschaden" bzw, die abgeschlosssenen Malerkosten von mir als Eigentümer der vermieteten "oberen" Wohnung haben. Ich bin der Meinung das ich hierfür nicht haften muß ,da ein von der Verwaltung beauftragter Installateur keinen Fehler im Bad an Zulauf und Ablaufrohren gefunden hat. (Gebäudeversicherung wäre sonst eingetreten!) Merkwürdigerweise sind die Wasserflecken an der Decke "von alleine abgetrocknet"! Daher geht man von einem Wasserschaden aus der einmalig aufgetreten sein muß....(Waschmaschine,oder die Mieterin meiner Wohnung hat was verschüttet). Diese bestreitet jemals irgendwas verschüttet zu haben. Feuchtigkeitsschäden innerhalb ihres Badezimmers waren nicht vorhanden. Dennoch hat mich die Eigentümerin nun verklagt auf Zahlung! Frage also hier ist: Muß ich als Eigentümer für die eventuellle Fahrlässigkeit meiner Mieterin haften? Ist das nicht wenn überhaupt ein Fall für die Hausratversicherung meiner Mieterin sofern Sie eine hat? Frist ist 31.1....bitte um kompetente Antwort. Danke


Nochmals

der Wasserschaden war wohl eine einmalige Sache....müßte also durch den Wohnungsboden in die Decke des Badezimmers gelaufen sein. Da Wasser bekanntlich nur nach unten laufen kann wird vermutet das es aus meiner vermieteten Wohnung kommen muß was sehr logisch ist. Ein Installateur der von der verwaltung bestellt wurde hat geprüft woher der Schaden kommen könnte......einen Nachweis hat er nicht gefunden.... Ergo "müßte " die Mieterin durch fahrlässigkeit etwas gemacht haben....(z.B. Auslaufen einer Waschmaschine) , da diese aber alles abstreitet hat die Eigentümerin der unteren Wohnung den Schaden durch eine "Fachmalerfirma" beheben lassen und klagt nun die Kosten hierfür bei mir ein. Daher die Frage ob es eine Berechtigung hat mir Kosten anzulasten für ein Schaden den ich nicht verursacht habe....und lt. dem Schreiben siehe oben ...kann es sein das der Vermieter für die Schäden haftet den wohl der Mieter verursacht hat??????......


Eine Anwältin habe ich nur beim Vermieterverein.. aber auch in Ihrem letzten Schreiben steht da was von Haftung des " Vermieters". Darum geht es .....muß ich den Schaden zahlen oder geht die Klage ins leere...oder werde ich verklagt zur Zahlung und hab dann die Pflicht das Geld bei meiner Mieterin zurückzufordern.......Meine Mieterin schließt aus den Schaden verursacht zu haben...und der Installateur hat ja bereits alles geprüft ohne Fehler in meiner Wohnung....Ich verstehe einfach nicht warum ich dennoch verklagt werde,....die Sachverhältnisse sind doch auch der Gegenpartei bekannt... Hier der Auszug: in der E-Mail vom 16.11.2011 hatten wir unterstellt, dass Ihnen ein Verschulden nicht anzulasten ist.

********Wenn jedoch die Miteigentümerin nachweisen kann, dass Sie bzw. Ihrer Mietpartei, für deren Verhalten Sie einzustehen haben, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben, liegt Fahrlässigkeit und damit ein Verschulden vor mit der Folge, dass Sie auch verpflichtet sind, den Schaden zu übernehmen.************

Wir verweisen hier auch auf unsere E-Mail vom 21.11.2011, in der wir darauf verwiesen hatten, dass Schadensersatzansprüche der Gegenseite nur dann Erfolg versprechend sind, wenn diese beweisen kann, dass Sie den Schaden schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder aber zumindest fahrlässig, verursacht haben.

Letztendlich vermögen auch wir den Ausgang einer gerichtlichen Auseinandersetzung, zu der anscheinend die Gegenseite entschlossen ist, nicht vorherzusehen, so dass Ihrerseits auch bei Fehlen eines Verschuldens zwecks Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung in Erwägung gezogen werden sollte, den unterbreiteten Vergleichsvorschlag zu akzeptieren, da der Anscheinsbeweis besteht, dass die Feuchtigkeitserscheinungen in der Wohnung Ihrer Miteigentümerin wohl nur aus Ihrer Wohnung herrühren können.

Für weitere rechtliche Fragen erreichen Sie uns vormittags unter Tel.-N Bitte nochmals um kompetente Antworten.....


Ich denke zunächst einmal, daß hier überhaupt erst einmal geklärt werden muß, wodurch der Schaden entstanden ist und wer hierfür haftbar gemacht werden kann. Denn wenn einer der beiden Mieter (oben ODER unten) diesen verursacht hat, dann tritt üblicherweise die betreffende Hausratversicherung ein. Sollte die Ursache aber irgendwo im Wasserleitungsnetz des Hauses zu suchen sein, tritt ja sonst - wie richtig erkannt - die Gebäudeversicherung ein. Dies erfolgt üblicherweise durch einen Fachmann (Wasserinstallateur). Sollte der von Dir hier beauftragte Fachmann nicht akzeptiert werden, solltet Ihr Euch gemeinsam (zusammen mit dem Hausverwalter !) auf einen Fachmann einigen - im ungünstigsten Falle auf einen (teuren) Gutachter. Dieser müßte dann beurteilen, wo der Schaden entstanden und von wem zu vertreten ist.


Da dich die Gegenseite bereits einen Anwalt hat, würde ich an deiner Stelle ebenfalls zum Anwalt gehen, denn mit einer Antwort bei gutefrage.net wirst du sicher nicht um den Prozess herummkommen, egal wie kompetent die Antwort auch sein mag.

Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, dann gehst du spätestens am montag zu einem Anwalt und erläuterst diesem die Situation.


Nein, das musst Du nicht, da es kein rechtliches Verhältnis zu der Eigentümerin gibt, welches Dich verpflichten würde. Schadenersatz kann sie nur gem. § 823 BGB vom Verursacher verlangen...


wie kann die an der Decke was verschütten? http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wasserschaden.htm


kompetent...

wo keine flecken, da kein schaden...

lächelnd abwarten


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