Wasserschaden in vermieteter Wohnung
Frage:
Wir haben in unserer vermieteten Wohnung einen ungeklärten Wasserschaden. Mittlerweile ist die Wand im Schlafzimmer der Mieterin feucht. Leider ist es nicht der erste Wasserschaden (der andere war an einer anderen Stelle). Beim letzten Mal hat die Wohngebäudeversicherung mitgeteilt, sie kann nur zahlen, wenn es ein Sturmschaden ist. Jetzt habe ich mich mal kreuz und quer gegoogelt, habe aber leider nicht ganz einen Fall gelesen, wie unseren.
Bei Beschädigung des Schrankes der Mieterin ist meiner Meinung die Hausratversicherung der Mieterin zuständig. Seht Ihr das auch so?
Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um das Gebäude und seine Bestandteile. Die Möbel der Mieterin sind über deren Hausratversicherung versichert. Wenn die Gebäudeversicherung den letzten Schaden - wie Du schreibst - nicht übernommen hat, solltest Du prüfen, ob in Deinem Vertrag die Gefahr "Leitungswasser" überhaupt versichert ist. (Manche Versicherungsnehmer schließen diese nicht mit ein, um Prämie zu sparen, was, wie Du siehst, keine so gute Spar-Idee ist.)
Wenn es kein Leitungswasserschaden ist , stimmt die Aussage der Versicherung. Und bei Sturm müsste auch ein sichtbarer äußerer Schaden entstanden sein. Schäden durch allmählich einsickerndes Wasser, sind nicht versicherbar. Das lässt dann auf Baumängel schließen. Da wird aber wahrscheinlich die Gewährleistungspflicht längst abgelaufen sein. Die Mieterin muss diesen Mangel natürlich nicht hinnehmen. Sie kann Abhilfe verlangen und auch die Miete kürzen.
Hallo Hans,die Frage ist für mich, wir können wahrscheinlich nicht zu 100 % feststellen, woher der Schaden kommt. Also müssen wir jemanden beauftragen, was sehr teuer ist oder aber ein Gutachter kommt raus.Wir hatten erst die Dusche in Verdacht (Silikon dichtete nicht richtig ab), aber das Silikon wurde vor ca. 3 Wochen erneuert.Mit der Mieterin hast Du natürlich vollkommen Recht. Ich würde das auch nicht hinnehmen, deshalb haben wir beim letzten Mal auch etwas zu ihren Gunsten von der Miete abgezogen. Unangenehm ist die Sache natürlich für uns, aber wir kümmern uns selbstverständlich so gut wir können. Nur bei einem alten Haus ist das nicht immer so einfach.
Mit einer Wärmebildkamera kann die Schadstellensuche relativ einfach durchgeführt werden. Das kostet zwar etwas, gibt dann aber Aufschlüsse, was ztu machen ist. Die Alternative wäre, dass es immer schlimmer wird.
Du könntest doch mal ganz unverbindlich bei deiner Hausratversicherung anfragen, wie die das handhaben würden.
Ich persönlich würde sagen, es sei Sache der Gebäudeversicherung, da es sich um ein zum Gebaude gehörenden "Verursacher" handel (wenn Schaden von einem Wasserrohr stammen würde). Sofern ein Schlauch (Zuleitung z.b. zur Waschmaschine) handeln würde, wäre es Sache der Hausratversicherung.
Oder frag mal bei einem Vermiterverein bzw. Verbraucherzentrale an.
LG Muli
Hallo Hans,die Frage ist für mich, wir können wahrscheinlich nicht zu 100 % feststellen, woher der Schaden kommt. Also müssen wir jemanden beauftragen, was sehr teuer ist oder aber ein Gutachter kommt raus.Wir hatten erst die Dusche in Verdacht (Silikon dichtete nicht richtig ab), aber das Silikon wurde vor ca. 3 Wochen erneuert.Mit der Mieterin hast Du natürlich vollkommen Recht. Ich würde das auch nicht hinnehmen, deshalb haben wir beim letzten Mal auch etwas zu ihren Gunsten von der Miete abgezogen. Unangenehm ist die Sache natürlich für uns, aber wir kümmern uns selbstverständlich so gut wir können. Nur bei einem alten Haus ist das nicht immer so einfach. Liebe Grüße Heike
natürlich ist hier die hausratsversicherung zuständig !! die gebäudevesicherung hat nichts mit den wohnräumen zu tun !!
Wenn der Schrank durch eine feuchte Wand beschädigt wurde, wäre es nur ein Hasuratschaden, wenn die Schadensursache eine Leitungswasserschaden ist. Mit einer sonstwie feuchten Wand hat die Hausratversicherung nichts zu tun.
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