Wohnraumanspruhc?!?!?

ad
Frage:

Also, ich habe folgendes problem. Wenn zwei 21 jährige mit für einem Jahr Festanstellung in eine 94m² Wohnung ziehen, sie sich auch EIGENTLICH leisten können.. Aber, dann die Arbeit verlieren (Die Firma geht vllt Pleite), haben sie dann Anspruch auf Bafög? Nein, oder? Wird ihnen die Wohnung überhaupt in irgendeiner Form bezahlt?


BAföG wird es nicht geben, es sei denn, sie befinden sich in einer BAföG-fähigen Ausbildung.

Gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Die beiden biilden eine Bedarfsgemeinschaft; in dem Fall werden sie Anspruch auf etwa 60m² und eine entsprechend angemessene Miete haben zzgl. jeweils 90% des vollen Regelbedarfs von 374 EUR, wobei zunächst vorrangige Alg1-Ansprüche geprüft werden müssen; ist die Miete zu hoch, wird das Amt für 6 Monate dennoch leisten müssen und ggf. zur Mietsenkung auffordern.

  2. Die beiden bilden eine WG: Alg1 wie oben; beide haben Anspruch auf vollen Regelsatz; die Wohnung darf ertwa 2 x 45 m² groß sein und die Miete darf das Doppelte der Miete einer 1-Personen-BG betragen.


Danke für die Hilfe. (:


Nein, natürlich nicht. Du wirst doch sicherlich auch nicht so dumm sein und die läppischen Leistungen nach BAföG beantragen, falls sie Dir zustehen. Hartz IV ist deutlich besser mit seinen üppigen Geschenken und zudem alles steuerfrei. Alles eigentlich ganz einfach.


Für Wohngekld z.B. werden für 2 Personen nur 60 qm bezuschusst. Unabhängig davon, wie groß die Wohnung tatsächlich ist.

Bafög läuft sowieso bei ca 740 € Höchstbetrag aus.


Danke für die Hilfe. (:


1, Zu Zweit 94 m³ finde ich persönlich zu groß. Solange man es sich leisten kann, ist es aber okay. Bei Arbeitslosigkeit nach mind. 12 monatiger sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ggf. zählt Lehre) dazu,bekommt man ALG 1. Man könnte nur Wohngeld beantragen, dazu ist die Wohnung zu groß.

2, ALG 2 (soweit kein Anspruch auf ALG 1 besteht) zahlt die Miete nur für angemessenen Wohnraum ... Wohnung zu groß.

3, Bafög ist eine Hilfe bei vollzeitiger beruflicher Weiterbildung / Ausbildung. Woher soll also bei Arbeitslosigkeit der Anspruch auf Bafög kommen?


Danke für die Hilfe. (:


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